Der Durchbruch bei den Fristverlängerungen ist ein großer Erfolg der BStBK für den Berufsstand. Steuererklärungen können bis zum 31. August 2021 abgeben werden. Die Verzinsungsregelungen werden entsprechend angepasst. Auch die Fristen zur Offenlegung der Jahresabschlüsse wurden auf Drängen der BStBK hin verlängert. Vor dem 1. März wird kein Ordnungsgeldverfahren eingeleitet.
BStBK-Präsident Prof. Hartmut Schwab zeigt sich erleichtert, dass die tägliche Zerreißprobe zwischen Corona-Hilfen und den eigentlichen Aufgaben nun der Vergangenheit angehört. In seiner Videobotschaft appelliert Schwab außerdem an seine Kolleginnen und Kollegen, die Steuererklärungen weiterhin kontinuierlich abzugeben und ihre Mandanten weiter tatkräftig bei der Beantragung von Corona-Hilfen zu unterstützen.
Quelle: Bundessteuerberaterkammer & Yotube.com: