Anpassung von Pauschalen und Freibeträgen
23. Dezember 2022Photovoltaikanlagen steuerfrei
23. Dezember 2022Für Fertigstellungen ab 01.07.2023 wird die lineare Abschreibung für Wohngebäude von 2 % auf 3 % angehoben. Auch für den Mietwohnungsbau wurden bessere Abschreibungsmöglichkeiten beschlossen: Die Sonderabschreibung wird fortgeführt, wird aber an klimafreundliches Bauen gekoppelt. Laut Gesetz können für vier Jahre jeweils 5 % der Herstellungskosten steuerlich abgesetzt werden, solange die Baukosten nicht über 4.800 Euro pro Quadratmeter liegen und der sehr hohe Standard des Energieeffizienzhauses 40 eingehalten wird.