Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer korrekt auf den möglichen Urlaubsverfall hinweisen. Nachdem 2018 schon der Europäische Gerichtshof entschied, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer „konkret“ auf noch […]
Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer korrekt auf den möglichen Urlaubsverfall hinweisen. Nachdem 2018 schon der Europäische Gerichtshof entschied, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer „konkret“ auf noch […]