Termine Steuern/Sozialversicherung September/Oktober 2025
21. August 2025Verlust durch Trickbetrug kann nicht als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden
22. September 2025Lobt ein Versicherungsunternehmen gegenüber angestellten und freien Vermittlern im Rahmen eines Vertriebswettbewerbs für das Erreichen bestimmter Vertriebsziele neben den regulären Vergütungen touristisch ausgestaltete sog. Incentive-Reisen (inkl. Ausflüge, Stadtrundfahrten, Restaurantbesuche, Einkäufen mittels bereitgestellter Gutscheine sowie Segeltörns) aus, so unterliegen die Aufwendungen nicht dem Abzugsverbot nach § 4 Abs. 5 EStG (Az. 10 K 101/21). Das beklagte Finanzamt behandelte 30 % der Bewirtungskosten als nicht abziehbar. Das Finanzgericht Köln erkannte die Aufwendungen dagegen in voller Höhe als Betriebsausgaben an. Es habe sich um eine Gegenleistung für die erfolgreiche Vermittlung von Versicherungen gehandelt.
