Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften sollen steuerfrei bleiben, sofern der im Kalenderjahr erzielte Gesamt- gewinn weniger als 600 Euro (bei zusammen Veranlagten 1.200 Euro) beträgt. Der Betrag soll ab 2024 auf 1.000 Euro respektive 2.000 Euro erhöht werden.
Hinweis: Die genannten Beträge sind Freigrenzen. Werden sie also auch nur um einen Cent überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig. |