Ungeklärte Vermögenszuwächse beim Gesellschafter-Geschäftsführer – Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung?
22. April 2024Zu erstattende Umsatzsteuer bei Rückabwicklung sog. Bauträgerfälle – Zinsberechnung bei geänderten Steuerfestsetzungen
22. April 2024Wenn ein Steuerpflichtiger ohne Dauerfristverlängerung, der seinen Gewinn mittels Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermittelt, eine Umsatzsteuer-Voranmeldung für den Voranmeldungszeitraum November des Jahres 01 erst am 10. Januar des Jahres 02 anmeldet und der Zahlbetrag am 16. Januar des Jahres 02 mittels Lastschrift eingezogen wird, ist die Zahlung im Jahre 02 geleistet und in diesem Jahr als Betriebsausgabe abziehbar. So entschied das Finanzgericht Köln.