Der Bundesfinanzhof entschied, dass die Inanspruchnahme des Sonderausgabenabzugs für eine zusätz-liche Altersvorsorge (§ 10a EStG) im Wahlrecht des
Hinweis: Wie WELT in einem Artikel am 13.08.2022 ausführt, können sich die Kunden von Tesla Motors nicht da-rauf verlassen, dass ihnen die exakte Strommenge abgerechnet wird, da die Ladesäulen gegen das deutsche Eichrecht verstoßen. Bemerkenswert ist dabei, dass sich der Gesetzgeber dabei kulant zeigt. Der gesetzeswidrige Betrieb werde „nicht behindert und nicht sanktioniert“. Steuerpflichtigen steht. Dieses Wahlrecht müsse nicht zwingend durch Abgabe der „Anlage AV“ zur Einkommensteuererklärung ausgeübt werden, sondern kann auch formlos geltend gemacht werden.