Nachlaufender Betriebsausgabenabzug für steuerfreie Photovoltaikanlagen
17. März 2025Achtung bei antragsgebundenem Freibetrag (§ 16 Abs. 4 EStG)
17. März 2025Ab 2025 gilt eine einheitliche Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen für eine maximal zulässige Bruttoleistung von bis 30 kW (peak) pro Wohn- oder Gewerbeeinheit (für alle Gebäudearten vereinheitlicht). Bei der Steuerbefreiung handelt es sich um eine Freigrenze und nicht um einen Freibetrag. Wird die Grenze demzufolge überschritten, bleibt der gesamte Ertrag steuerpflichtig.
