Kryptowerte 2025 für Privatanleger – ein genauerer Blick auf das BMF-Schreiben vom März 2025
24. November 2025Voraussetzungen von § 20 Abs. 4a Satz 3 EStG – Verlustmodell unzulässig
24. November 2025Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowerten im Privatvermögen (z. B. Ether und Bitcoin) sind innerhalb der einjährigen Veräußerungsfrist steuerpflichtig und in der Einkommensteuererklärung anzugeben. Auch Tätigkeiten wie Mining, Forging, Staking oder Lending im Zusammenhang mit Kryptowerten im Privatvermögen müssen angegeben werden. Das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (LBF NRW) verschärft seine Maßnahmen gegen Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Kryptowährungen. Grundlage ist ein zweites umfangreiches Datenpaket über den Handel mit Kryptowährungen aus dem gesamten Bundesgebiet, welches dem LBF NRW aktuell zur Auswertung vorliegt. Die Daten werden aufbereitet und anschließend bundesweit zur weiteren steuerlichen Bearbeitung an die zuständigen Stellen verteilt.
