Zur Überprüfung einer Ermessensentscheidung über den Billigkeitserlass von Säumniszuschlägen
25. Februar 2022Reservierungsgebühr bei Grundstückskauf muss notariell beurkundet werden
25. Februar 2022Kosten für die Fällung eines morschen, nicht mehr standsicheren Baumes fallen unter die umlagefähigen Betriebskosten für Gartenpflege. So entschied der Bundesgerichtshof. In Bezug auf die Gartenpflege seien auch Kosten für Neubepflanzungen umlagefähig, soweit Pflanzen, Sträucher und Bäume durch Alter, Witterungs- oder Umwelteinflüsse ausgetauscht werden müssten. Nichts anderes gelte daher für das Fällen und den Abtransport kranker oder morscher Bäume.
